Die Art und Weise, wie in Deutschland gearbeitet wird, hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend gewandelt. Starre Neun-bis-Fünf-Strukturen weichen immer mehr flexibleren Modellen, die sich an Lebensphasen, betrieblichen Anforderungen und individuellen Bedürfnissen orientieren. Immer weniger Beschäftigte arbeiten in Deutschland nach klassischen festen Arbeitszeiten.
Klassische Arbeitszeitmodelle: Vollzeit, Teilzeit und Schichtarbeit
Die Grundformen der Arbeitszeitgestaltung sind nach wie vor verbreitet. Vollzeit heißt hierzulande meist 35 bis 40 Wochenstunden, abhängig vom Tarifvertrag und der Branche. Die tarifliche Wochenarbeitszeit liegt laut Statistischem Bundesamt im Durchschnitt bei rund 38 Stunden.
Teilzeit ist gesetzlich im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Beschäftigte haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Verringerung ihrer Arbeitszeit, etwa nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit in Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitenden. In Deutschland arbeiten etwa 30 Prozent aller Erwerbstätigen in Teilzeit. Der Frauenanteil ist hier besonders hoch.
Schichtarbeit findet man in der Regel in der Produktion, im Gesundheitswesen, in der Logistik sowie in Sicherheitsdiensten. Übliche Modelle sind Zwei-Schicht-, Drei-Schicht- oder rotierende Systeme. Das Arbeitszeitgesetz legt Ruhezeiten, Höchstarbeitszeiten und Nachtarbeitszuschläge fest und gibt damit den rechtlichen Rahmen für alle Schichtsysteme vor.
Flexible Modelle: Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit und Jahresarbeitszeit
Mit dem Wunsch nach mehr Selbstbestimmung und Flexibilität kommen flexible Modelle ins Spiel. Voraussetzung für eine saubere Umsetzung ist eine technische Dokumentation, weshalb viele Betriebe auf digitale Lösungen wie die Zeiterfassung mit Isgus zurückgreifen, um so gesetzliche Vorgaben und individuelle Modelle abzubilden.
Gleitzeit bedeutet, dass Beschäftigte den Beginn und das Ende ihrer täglichen Arbeitszeit innerhalb eines bestimmten Rahmens selbst bestimmen können. Dabei gibt es in der Regel eine Kernarbeitszeit, in der Anwesenheit erforderlich ist. Gleitzeitkonten weisen die Plus- und Minusstunden aus, die innerhalb eines Ausgleichszeitraums wieder abgebaut werden müssen.
Vertrauensarbeitszeit setzt auf das Vertrauen in die Zielerreichung ohne Kontrolle der genauen Arbeitszeit durch den Arbeitgeber. Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch im September 2022 entschieden: Auch hier muss nunmehr die Arbeitszeit systematisch erfasst werden, damit ist dieses Modell noch nicht abgeschafft, es muss nur dokumentiert werden.
Bei der Jahresarbeitszeit wird ein Stundenkontingent über ein Jahr verteilt, sinnvoll ist dies z. B. in saisongeprägten Branchen wie Tourismus, Landwirtschaft oder Einzelhandel.
Homeoffice, mobiles Arbeiten und hybride Modelle
Die Corona-Pandemie hat der ortsungebundenen Arbeit einen Schub gegeben. Nach Zahlen des ifo Instituts arbeiten etwa ein Viertel der Beschäftigten in Deutschland heute zumindest zeitweise im Homeoffice. Der Begriff Homeoffice meint einen Arbeitsplatz in der Privatwohnung, der entsprechend der Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung eingerichtet ist, also z. B. auch die ergonomischen Anforderungen erfüllt.
Beim mobilen Arbeiten hingegen sind die Vorschriften weniger streng, sodass man beispielsweise auch außerhalb des Büros, etwa im Café, im Zug oder beim Kunden arbeiten kann. Hybrides Arbeiten kombiniert die Vorteile beider Modelle und sieht häufig feste Bürotage pro Woche vor.
Neue Konzepte: Vier-Tage-Woche, Workation
Konzepte wie die Vier-Tage-Woche werden derzeit in vielen Pilotprojekten getestet. Eine 2023 publizierte Studie aus Großbritannien, an der 61 Unternehmen teilnahmen, ergab, dass die meisten Unternehmen das Modell nach Ende der Testphase beibehalten wollten.
Ein von dem Beratungsunternehmen Intraprenör und der Organisation 4 Day Week Global begleiteten Pilotversuch in Deutschland wird seit 2024 mit etwa 45 Unternehmen durchgeführt. Unterschieden werden muss zwischen einer echten Reduzierung der Wochenstunden (ohne Gehaltsreduzierung) und einer Verdichtung der 40 Stunden auf vier Tage.
Die Idee der Workation verbindet Arbeit mit Aufenthalt an einem Ort zu anderen Zwecken, insbesondere im Ausland. Ausdrücklich zu klären sind hier vor Aufnahme der Beschäftigung steuerliche Fragen (183-Tage-Regel), sozialversicherungsrechtliche Zuständigkeiten und arbeitsrechtliche wie geltendes Recht, Datenschutz nach DSGVO.
Anforderungen an die Umsetzung im Unternehmen
Die Einführung neuer Arbeitszeitmodelle betrifft mehrere Ebenen im Betrieb. Rechtlich ist die Höchstarbeitszeit von acht Stunden täglich (Verlängerung auf zehn Stunden ist möglich, aber Ausgleich muss gegeben sein), die Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen von mindestens elf Stunden sowie Pausenregelungen zu beachten.
Auf organisatorischer Ebene bieten sich Betriebsvereinbarungen an oder sind notwendig, insbesondere bei Modellen mit Arbeitszeitkonten. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, deren Verteilung auf die Wochentage.
Technisch stehen verschiedene Erfassungssysteme zur Verfügung, von Terminals mit RFID-Ausweisen über App-Lösungen bis zu Browser-basierten Systemen. Wichtige Kriterien bei der Auswahl sind Manipulationssicherheit, DSGVO-Konformität, Schnittstellen zu Lohnabrechnung und Personalplanung, die Abbildbarkeit unterschiedlicher Arbeitszeitmodelle in einem System.
Ausblick auf die weitere Entwicklung
Der Trend geht deutlich in Richtung Individualisierung. Unternehmen, die verschiedene Modelle nebeneinander anbieten, verbessern ihre Aussichten im Wettbewerb um Fachkräfte. Gleichzeitig wachsen die Ansprüche an eine saubere organisatorische und technische Umsetzung.
Die seit 2023 im Bundesarbeitsministerium zur Reform des Arbeitszeitgesetzes diskutierten Eckpunkte werden die konkreten Vorgaben zur Aufzeichnung weiter präzisieren. Unternehmen ist zu raten, bestehenden Regelungen regelmäßig zu überprüfen und an neue rechtliche wie betriebliche Rahmenbedingungen anzupassen.
